Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung der Barrierefreiheit gilt für die von Information und Technik NRW unter www.landesdatenbank.nrw.de veröffentlichte Landesdatenbank NRW.

Information und Technik NRW ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, die Landesdatenbank NRW barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Bei der Gestaltung und Entwicklung der Landesdatenbank NRW stand der Aspekt der Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Barrierefreiheit beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung der Software. Momentan lässt sich leider nicht ausschließen, dass einige Nutzerinnen und Nutzer noch Barrieren vorfinden.

Datum der Erklärung/Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt und wird fortlaufend aktualisiert.

Barrieren melden: Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zur Landesdatenbank NRW aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.

Sie können uns gerne per E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Telefon: +49211 9449 2495

E-Mail: statistik-info@it.nrw.de

Schlichtungsverfahren: Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

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